Betriebs- und Haushaltshilfe
Ob im Notfall oder geplant – der Betrieb muss laufen!
Erntezeit, Stallarbeiten oder Arbeiten im Haushalt nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung. Plötzlich ist es passiert. Jetzt kommt es auf schnelle Hilfe an. Ein Anruf bei uns genügt und sie erhalten kurzfristig professionelle Hilfe.
Betriebs- und Haushaltshilfe wird vorrangig im sozialen Bereich bei Krankheit, Kur und Unfall geleistet.
Bei der Betriebshilfe umfasst das Einsatzspektrum alle Stall-, Hof- und Feldarbeiten.
Die Haushaltshilfe umfasst Haushaltsführung, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen.
Abwicklung über Ihren Maschinenring
Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung für Mitglieder direkt mit der SVLFG ab.
Der Landwirt braucht, jedoch nur bei Betriebshelfern des MR, keine Zuzahlung für die von der SVLFG genehmigten Stunden mehr zu leisten. Ausgenommen sind die BG Fälle. Hier wird von der SVLFG eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung gestellt.
Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die SVLFG weiterhin 10,25 € pro Stunde. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der SVLFG mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen und die Satzung des MR Nordwest, unter Beachtung folgender Punkte:
- Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom Maschinenring bei der SVLFG gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!
- Der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der SVLFG vorliegen.
- Die SVLFG erstattet maximal die im Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe beantragten Stunden. Darüber hinaus entstandene Kosten muss der Betrieb selber erstatten.